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Mittelalter-Lexikon

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Absage
Ankündigung einer Fehde. Diese musste drei Tage vor ihrem Beginn durch einen „Absage-„ oder „Fehdebrief“ rechtmäßig angekündigt werden.

Allmende
Besitz eines Dorfes, der der gemeinsamen Nutzung unterlag (z.B. Weide, Wald, Gewässer).

Anschlag
Detaillierte Schätzung einer Herrschaft samt ihren Einkünften

Antwerk
Sammelbezeichnung für Belagerungsmaschinen im Mittelalter (vor der Erfindung des Schießpulvers) - Wurf- und Schleudermaschinen, Sturmböcke, Leitern usw.

Aquamanile
Mittelalterliches,oft kunstvoll in Tierformen gestaltetes Gießgefäß zum Waschen der Hände bei Tisch bzw. für die Handwaschung der Priester bei der hl. Messe.

Arkebuse
Eine schwere Handfeuerwaffe (Vorderlader) des 15/16. Jh., auch Hakenbüchse genannt. Sie wurde mit einem am Lauf angebrachten Haken auf einem Prellholz fixiert, um den starken Rückstoß aufzufangen.

Armbrust
Schußwaffe, die bolzenartige Pfeile versendet. Sie war seit den Kreuzzügen gebräuchlich und löste im 13. Jh. den zuvor üblichen Pfeilbogen ab und war bis in das 15. Jh. hinein in Verwendung.

Autodafé
Öffentliche Bekanntgabe und Vollstreckung von Ketzergerichtsurteilen der Inquisition.

Basiliske
Bezeichnung für ein schweres Feldgeschütz des 16. Jh. mit einem sehr langen Rohr. Später wurden schwere Belagerungsgeschütze im allgemeinen als Basilisken bezeichnet.

Beize
Jagd mit abgerichteten Greifvögeln (Falken, Sperber) auf Kleinwild. Diese Art der Jagd galt als besonders vornehm und wurde auch von adeligen Damen ausgeübt.

Blutgerichtsbarkeit (Hohe Gerichtsbarkeit)
Gerichtshoheit über Verbrechen, die mit schweren Körperstrafen geahndet wurden.

Bruderschaft
religiöse Gemeinschaft von Laien

Brünne
Kettengeflecht aus vernieteten Eisenringen, das zum Schutz von Hals und Schulter als Haube diente.

Buhurt
Ein Ritterkampfspiel des Mittelalters, bei dem zwei Reitergruppen mit stumpfen Waffen gegeneinander fochten und eine Gruppe die andere zurückzudrängen versuchte.

Bündelpfeiler
um einen Pfeilerkern geordnete Gruppe von schwachen Dreiviertelsäulen

Condottiere
Italienischer Söldnerführer des 14. und 15. Jahrhunderts

Domäne
Gut des Königs oder Landesherrn. Später wurden Staatsgüter aller Art als Domäne bezeichnet.

Dotationsgut
Stiftungsgut

Dreiling
Wein-Hohlmaß - entspricht 30 Eimer bzw. 1680 Liter

Eckquaderung
Betonung einer Mauerecke durch eingesetzte Quadersteine. Bei verputzten Fassaden kommt auch eine aufgemalte oder eingeritzte Eckquaderung vor.

Eigenkirche
Auf eigenem Grund errichtete Kirchen blieben nach der Rechtsauffassung des Mittelalters Eigentum des Stifters.

Eimer
Hohlmaß - 56 Liter

Elle
Längenmaß - entspricht 30 Zoll bzw. ca. 78 cm

Erdstall
Unterirdischer, aus dem Boden herausgearbeiteter Fluchtort, der durch eine entsprechende Belüftung auch einen längeren Aufenthalt ermöglichte. Erdställe kamen bei Bauernhöfen, Kirchen und Hausbergen vor.

Falkonett (Feldschlangen)
eine Kanone des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit mit relativ kleinem Kaliber

Fechsung
Ernte

Fehde
Da der mittelalterliche Staat nicht in der Lage war, jedem einzelnen Sicherheit und Rechtsansprüche zu garantieren, war die bewaffnete Selbsthilfe eine legalisierte Notwendigkeit. Rechtsverletzungen wurden daher oft in Privatkriegen, den sog. Fehden geahndet und der Gegner zur Wiedergutmachung gezwungen. Mit dem von Kaiser Maximilian 1496 für das gesamte Römisch-Deutsche Reich verkündeten „ewigen Landfrieden“ wurde die Fehde generell verboten.

Feldhauptmann
Oberster Heerführer des Landesfürsten

Feldschlange
Spätmittelalterliches Feldgeschütz mit kleinem Kaliber

Fiskalgut - siehe Domäne

Folter
Das Hervorrufen körperlicher Qualen als Mittel zur Erzwingung von Geständnissen in spätmittelalterlichen Prozessverfahren. Die Folter war noch im Gerichtswesen des Hochmittelalters unbekannt, verbreitete sich im 15. Jh. aber relativ rasch. In Österreich wurde sie 1776 abgeschafft.

Freihäuser
Als Freihäuser bezeichnete man jene Gebäude, die Mitgliedern des Adels und der Kirche gehörten und daher von einer Besteuerung (z.B. der Stadt) befreit waren. Für sie wurde ein landesfürstlicher oder städtischer Freibrief ausgestellt.

Fronhof - siehe Dinghof

Fuder
Hohlmaß - entspricht 32 Eimer bzw. 1.792 Liter

Fuß
Längenmaß - entspricht 12 Zoll bzw. 31,6 cm

Galgenpichl
Galgenhügel - erhöhter Platz, auf dem sich der Galgen befand. Dieser bestand meist aus einigen, durch Holzbalken verbundenen gemauerten Säulen.

Gau
Urspr. Amtsbezirk eines Grafen, später meist nur noch als Landschaftsbezeichnung gebräuchlich.

Gefälle
Einnahmen

Gerhab
Vormund

Gewannflur
Gebietsaufteilung während der deutschen Landnahme im Hochmittelalter. Die Flur des Gemeindegebietes wurde in Gewanne oder Riede geteilt, diese wiederum in nur wenige Meter breite streifenförmige Parzellen, welche auf die vorhandenen Siedler aufgeteilt wurden (Riemenparzellierung).

Ghibellinen
Im mittelalterlichen Italien Bezeichnung für die kaiserliche Partei. Der Name stammt von der Staufer-Burg Waiblingen, er ist erstmalig um 1215 nachweisbar. Der Kampf gegen die Guelfen in den ober- und mittelitalienischen Städten überdauerte den Untergang der Staufer.

Gilden
Im 11. Jh. entstandene Zusammenschlüsse von Kaufleuten einer Stadt zur Wahrung gemeinsamer Interessen.

Gotik
Kunst- und Baustil vom 13. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts

Grangie
Großer, meist befestigter Gutshof eines Klosters.

Guelfen
Der von den Welfen abgeleitete Name für die Anhänger des Papstes im mittelalterlichen Italien. Sie standen im Gegensatz zu den Ghibellinen.

Hajduken
Ungarische Aufständische, die sich 1604 aus nationalpolitischen und religiösen Gründen gegen Kaiser Rudolf II erhoben. An der Spitze ihrer von den Türken unterstützten Bewegung stand der Siebenbürger Magnat Stephan Bocskay. 1605 fielen sie unter ihrem Oberst Gregor Nemethy in die Oststeiermark ein und richteten großen Schaden an.

Hakenbüchse - siehe Arkebuse

Handfeste
Wichtige, in feierlicher Form abgefasste Urkunde.

Heerbann
Im frühen Mittelalter das Recht des Königs zur Aufbietung des Heeres zum Kriegsdienst. Dazu gehörte auch das Befestigungsrecht. Auch das aufgebotene Heer selbst wurde als Heerbann bezeichnet. Die Nichtbeachtung des Heerbannes zog Strafen nach sich.

Hohes Gericht (Hochgericht)
Gerichtsbarkeit über Verbrechen, auf denen schwere körperliche Strafen lasteten.

Hotter
Gebiet innerhalb der Gemeindegrenzen

Hube (Hufe)
Bäuerliche Siedlungsstelle. Je nach Gegend unterschiedlich große Siedlungseinheit, die das Auskommen einer Familie sichern sollte. Eine Königshufe umfasste ca. 45 – 50 Hektar.

Inkunabeln
Die frühesten Erzeugnisse der Buchdruckerkunst (bis 1500). Sie werden auch Wiegendrucke genannt.

Inquisition
Institution der mittelalterlichen Kirche zur Verfolgung von Ketzern, Häretikern und Straftaten. Ab 1231 Ernennung päpstlicher Inquisitoren (bevorzugt Dominikaner und Franziskaner). Durch Papst Gregor IX (1227 – 1241) und die 1234 veröffentlichte Dekretalensammlung wird die Inquisition zu einer päpstlichen Institution ausgebaut, später auf andere Delikte wie Zauberei, Hexerei oder Wahrsagerei ausgeweitet.

Insignien
Zeremonialgeräte, die als Symbole weltlicher oder geistlicher Macht gelten z.B. die Reichskleinodien.

Inwohner
Nicht hauseigene Personen, die gegen Zins in einem fremden Haus wohnen.

Jahrzeit
jährlich zu wiederholende Totenmesse

Kettenpanzer
Auch Kettenhemd genannt. Vom 11. bis zum 13. Jh. gebräuchliche ritterliche Schutzbekleidung aus kleinen zusammengenieteten Eisenringen oder geflochtenem Eisendraht.

Keuschheitsgürtel
Im Mittelalter gab es keine Keuschheitsgürtel. Diese tauchten erst in der Renaissancezeit auf. Sie wurden zuerst den Dirnen in Venedig verpasst, wenn sie ihre Steuern nicht zahlen wollten oder konnten. In der Barockzeit wurden Keuschheitsgürtel von allein reisenden Damen freiwillig verwendet, damit sie bei einem Überfall nicht vergewaltigt werden konnten. Fast alle Keuschheitsgürtel, die man auf Burgen zu sehen bekommt, sind Nachbildungen des 19. Jahrhunderts.

Klafter
Nicht genormtes Längenmaß (ca. 180 cm). Es entsprach der Spannweite der ausgebreiteten Arme.

Koller
Meist lederner, spätmittelalterlicher Reiterharnisch

Kolonisation
Die wirtschaftliche Erschließung von Neuland durch Rodung, Besiedlung und Bebauung, meist verbunden mit der Bildung einer Herrschaft.

Kompartimentmauerwerk
Bruchsteinmauerwerk, bei dem das Steinmaterial in Arbeitsschritte (Kompartimente) zusammengefasst und durch horizontale Fugen oder Mörtelbänder abgeglichen wird

Krabbe
gotisches Blattornament, meist an den Kanten von Turmhelmen oder an Giebeln angebracht

Kuruzzen
Ungarische Rebellen gegen die habsburgische Herrschaft, die die Oststeiermark in den Jahren 1683 und 1704 bis 1709 schwer heimsuchten. Ihre Führer waren Emmerich Thököly bzw. Franz II Rákóczi und Alexander Karoly. Das Wort kommt 1673 erstmals vor und ist abzuleiten vom türkischen \\\"Kurudzsi\\\", was soviel wie Aufständischer oder Rebell bedeutet. Zum Schutz von Wien und seiner Vorstädte wurde 1704 der Linienwall errichtet.

Landfrieden
Innerhalb eines geographischen Bereiches allgemein verbindliche Friedens- und Rechtsordnung. Die ersten Friedensbestrebungen traten im Hl. Römischen Reich im 11. Jh. auf und waren auf die Eindämmung von Gewaltverbrechen und die Beschränkung der Fehde gerichtet. Seit dem 13. Jh. erließen die Landesherren eigene Landfrieden, die meist zeitlich begrenzt waren. Sie wurden durch den Ewigen Landfrieden des Wormser Reichstages von 1495 abgelöst, der endgültig die Fehde abschaffte und Geltung auf immer beanspruchte.

Landschreiber
Oberster Beamter des Landesfürsten

Landsknechte
Angeworbener Söldner, der im Gegensatz zum Ritter zu Fuß kämpfte. Kaiser Maximilian, „der letzte Ritter“, warb um 1480 erstmals ein Heer aus Landsknechten an und machte sich damit von der Waffenhilfe des Adels als auch von den „Schweizer Knechten“ unabhängig. Die Landsknechte beherrschten bis zum Dreißigjährigen Krieg das Kriegswesen Europas. Sie waren die Vorläufer der Infanterie. Sie wurden von einem Feldhauptmann angeworben und erhielten einen festen Monatssold. Blieb dieser aus, so war dies ein legaler Grund zur Dienstverweigerung. Bewaffnet waren die Landsknechte mit Spieß und Schwert, später auch mit Hakenbüchsen (Arkebusen).

Leitgeb (Leutgeb)
Wirt

Malefizperson
Schwerverbrecher, Mörder

Marchfutter
d.h. Futter für die "Mähren" des Reiterheeres - zur Zeit der babenbergischen Mark dem Landesherrn zustehende Abgabe in Form von Hafer oder Geld. Diese Abgabe wurde ursprünglich nur in den Grenzmarken eingehoben.

Metzen
Hohlmaß - ca. 61 Liter

Minne
Im 12. und 13. Jh. Ausdruck der ritterlich-höfischen Kultur, die sich mit der Beziehung zwischen einem Ritter und einer meist verheirateten Dame befasste, in der das Idealbild der Frau gepriesen wurde, das dem Werbenden stets unerreichbar blieb.

Minnesänger
Höfische Dichter des Hochmittelalters, die die im Minnedienst beliebten Lieder verfaßten und meist auch selbst vortrugen. Zu den bekanntesten Minnesängern gehörten Walter von der Vogelweide und Neidhart von Reuenthal.

Mistral
weltlicher Beamter in einer geistlichen Herrschaft

Mut
Getreide-Hohlmaß - entspricht 30 Metzen bzw. ca. 1.830 Liter

Niederes Gericht
Gerichtshoheit nur über kleinere Vergehen und Zivilsachen (im Gegensatz zum Hohen Gericht).

Ohrenziehen
Uralter Rechtsbrauch - bei wichtigen Ereignissen, Vereinbarungen oder Verfügungen wurden die anwesenden Zeugen durch symbolisches Zupfen an den Ohren auf die Besonderheit des Geschehens hingewiesen. Dadurch sollte Ihnen die Erinnerung daran besonders tief eingeprägt werden. Dieser Brauch hat sich im bäuerlichen Bereich in manchen Gebieten bis in das 20. Jh. hinein erhalten.

Partisane
Lange Stoßwaffe an einem hölzernen Schaft mit zweischneidiger Klinge und zwei nach den Seiten vorspringenden spitzen Zacken.

Patrizier
Im Mittelalter verstand man unter den Patriziern die führende Oberschicht einer Stadt. Nur ihnen standen die höheren Ämter der Stadt offen und nur sie waren meist im Stadtrat vertreten. Es waren meist reiche Kaufleute oder vom Land zugezogene Adelige und Ministeriale.

Pfisterei
Herrschaftliche Bäckerei

Protomedikus
Erster Amtsarzt (Oberarzt) in einer Stadt oder Landesviertel.

Quintanaspiel
Stechen nach einem schwierigen Ziel im Turnier

Raitbuch
Ein Rechnungsbuch des Mittelalters, das Burgenforschern eine wichtige Quelle ist.

Reichsstädte
Reichsstädte waren in der Regel ursprünglich königliche Städte, die sich unterschiedlich weit aus der direkten Stadtherrschaft des Königs befreiten und so ein hohes Maß an Freiheiten gewannen. Sie konnten wichtige königliche Rechte an sich bringen wie z.B. die Hochgerichtsbarkeit. Weiterhin blieb aber der König der eigentliche Stadtherr und konnte jederzeit in die innere Verfassung der Städte eingreifen. Zugleich war er Garant für die Sicherheit der Reichsstädte gegenüber den mächtigen Landesfürsten. Seit der Zeit um 1500 traten die Reichsstädte auf den Reichstagen als eigener Reichsstand, in allerdings nur beratender Funktion, auf.

Reißgejaidt
Recht zur Niederwildjagd auf Rehe, Hasen, Vogelwild, Raubwild usw.

Romanik
Kunst- und Baustil von etwa 1000 bis in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts

Rotte
Siedlungsform mit locker angeordneten Gebäuden

Schaffer
Verwalter einer Herrschaft

Schlange
Bezeichnung für ein mittleres Feldgeschütz (seit dem 16. Jh.)

Schranne
Abgegrenzter Gerichtsplatz, auch Marktplatz einer mittelalterlichen Stadt. Die Wiener Schranne, das älteste Stadtgerichtshaus Wiens ist bereits 1325 auf dem Hohen Markt nachweisbar.

Schultheiß (Schulze)
Ursprünglich Vollstreckungsbeamter eines Grafen. Später wurden in manchen Städten auch die Gemeindevorsteher so genannt.

Seelgerät
Messstiftung zum Seelenheil

Spruchmänner
In einem Streitfall gewählte Schiedsrichter

Stechen
Ritterlicher Zweikampf (auch Gruppenkampf) mit Lanzen zu Pferde.

Steinbüchse
Pulvergeschütz, mit dem Steinkugeln geschossen wurden

Sühne
Vertrag, der eine Fehde beendete

Tafelbilder
Gemälde auf Holztafeln

Tagwerk
Altes Flächenmaß - Ein Tagwerk war so groß, so weit man an einem Tag mit einem Gespann pflügen konnte. Es war daher in der Ebene größer und im Bergland kleiner und schwankte zwischen 1/2 und etwas mehr als ein Joch (5.754 m²).

Taiding (Thing)
Versammlung der Untertanen einer Herrschaft, meist unter dem Vorsitz des Grundherrn. Dorfgerichtstag, in Österreich auch Ehafttaiding genannt.

Tempera
Mittelalterliche Maltechnik: das Farben-Bindemittel (Honig, Eigelb) ließ sich mit Wasser anrühren. Tempera ist der Vorgänger der Ölmalerei.

Tjost
Zweikampf der Ritter im Turnier. Die beiden Kämpfer versuchen, zuerst zu Pferde und durch Schranken getrennt, den Gegner aus vollem Galopp mit der stumpfen Lanze aus dem Sattel zu stoßen. Je nach Regel erfolgt danach die Fortsetzung des Kampfes mit dem Schwert.

Troubadour
Höfischer, meist ritterlicher Dichter und Sänger des Mittelalters. Er trug seine eigenen Gedichte und Melodien vor, die sich im Stil der Zeit meist um die Verehrung höhergestellter Frauen drehten. Die Troubadoure hatten ihre Blütezeit um 1150-1170 an den Fürstenhöfen der Provence und verbreiteten sich danach in Nordfrankreich und Norditalien. Sie gaben entscheidende Anstöße für den mittelhochdeutschen Minnesang.

Tumba
Grabmal, bestehend aus einem rechteckigen Unterbau und einer auf ihm liegenden Grabplatte. Letztere ist meist mit einer lebensgroßen figur des Verstorbenen geschmückt.

Turnier
Sammelbezeichnung für ritterliche Kampf- und Reiterspiele, die nach festen Regeln mit stumpfen, selten aber auch mit scharfen Waffen zur Erprobung der Kampftüchtigkeit ausgetragen wurden. Turniere wurden vom 11. bis zur Mitte des 16. Jh. – zuerst nur bei feierlichen Gelegenheiten an Fürstenhöfen, später auch von Turniergesellschaften – abgehalten.

Ungelt
Seit 1359 übliche Getränkesteuer in Österreich, dann allgemeine Umsatzsteuer

Vorstreit
rituelles Anfangsduell vor einer Schlacht

Weistum
Aufzeichnung mündlich überlieferter Gewohnheitsrechte in Form von Rechts- und Urteilssprüchen. Die Weistümer, die meist erst im späten Mittelalter aufgezeichnet wurden, bilden die wichtigste Quelle für das bäuerliche Leben im Mittelalter.

Zimier
Heraldischer Helmschmuck

Zoll
Längenmaß - ca. 2,6 cm

Zünfte
Vereinigungen von Handwerkern, entstanden im 12. Jh. Sie regelten Berufsausbildung und –ausübung. Es gab Zunftzwang, d. h. jeder, der ein bestimmtes Gewerbe ausüben wollte, mußte Mitglied der entsprechenden Zunft sein. Vollmitglieder waren die Meister, während Gesellen nur passive Mitglieder sein konnten. Neben den Patriziern wurden die Zünfte bald Träger der mittelalterlichen Städte. Sie übernahmen auch karitative Aufgaben.