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Adel-Lexikon

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Absolutismus
Staatsform der unumschränkten Machtausübung unter einem Monarchen. Es war die vorherrschende Regierungsform im Europa des 17. und 18. Jh. Nach ihr wurde die gesamte Epoche benannt. Der Absolutismus entstand als Reaktion auf die Adels- und Ständeherrschaft und bezweckte die straffere Führung des Staates. Seine schärfste Ausprägung (Gottesgnadentum, Polizeistaat, Staatswirtschaft) fand er unter Ludwig XIV in Frankreich – „der Staat bin ich!“. Im 18. Jh. kam es in vielen Ländern zu einer milderen Form, dem aufgeklärten Absolutismus (Friedrich der Große: „Ich bin der erste Diener des Staates!“). Die Abschaffung des Absolutismus erfolgte zuerst in Frankreich 1789 durch die Revolution und zuletzt in Russland 1905.

Adel
Ein aufgrund von Geburt, Besitz oder Verdienst erworbener Stand mit erblichen Privilegien und zugleich eine Form der politischen, militärischen und kulturellen Führungs- und Herrschaftsschicht. In Europa fand er seine entscheidende Ausprägung im Mittelalter und bestimmte bis in das 19. Jh. hinein das politische Leben in den einzelnen Ländern. Durch den Absolutismus verlor er weitgehend seine politischen Vorrechte, während die sozialen durch die im Gefolge der Französischen Revolution eingetretenen gesellschaftlichen Umbildungen verloren gingen. In Österreich wurden die Adelstiteln 1919 gesetzlich abgeschafft, in Deutschland blieben sie als Bestandteil des Namens erhalten. In Großbritannien hat der Adel seine gesellschaftliche Bedeutung zum Großteil bis heute erhalten können, in anderen Ländern wie z.B. der Schweiz ist er ganz im Volk aufgegangen.

Adelsbrief
Urkunde, durch die der Adel verliehen wurde

Adelsmatrikel
Adelsbuch – ein einst staatliches Verzeichnis der als adelig anerkannten Familien. In Österreich wurde es 1918/19 durch private Einrichtungen ersetzt.

Adelstitel
In Österreich gab es den einfachen Adel (von), den Ritter, den Freiherrn (Baron), den Grafen den Fürsten und den Herzog.

Afterlehen
Lehen, das vom Lehensträger weiterverliehen wird

Ahnentafel
Genealogische Tafel mit der Angabe der Ahnen einer Person in aufsteigender Reihe der väterlichen und mütterlichen Seite im Gegensatz zur Stammtafel, bei der nur die gleichen Namensträger verzeichnet sind

Ajo
Erzieher(in) eines adeligen Kindes

Allianzwappen
Doppeltes Wappenschild zweier Eheleute, um die Verbindung der beiden Familien zu dokumentieren.

Allod
Freies Eigengut im Gegensatz zum Lehen. Der Inhaber einer Allodialherrschaft wurde als Allodialherr bezeichnet.

Alter Adel
Rangbezeichnung innerhalb des Herren- und Ritterstandes bei den Landständen. Der Platz, den eine bestimmte Familie einnahm, war vom Alter ihres Adels abhängig.

Altgraf
Titel einer gräflichen Familie, deren Grafenstand nicht durch Verleihung erfolgte, sondern auf den fränkischen Amtsgrafen zurückgeführt werden kann.

Apostelgeschlechter
Zwölf Adelsfamilien, die schon zur Zeit der Babenberger in Österreich ansässig waren und der Überlieferung nach, die erste Landherrentafel bildeten. Zu ihnen gehörten u.a. die noch heute in Österreich lebenden Familien Trauttmansdorff, Starhemberg und Traun sowie die bereits 1406 ausgestorbenen Herren von Capellen.

Aristokratie
Soziale Oberschicht mit erblicher Zugehörigkeit – siehe Adel

Babenberger
Österreichisches Adelsgeschlecht, Markgrafen und Herzöge ab 976. Sie erreichten für Österreich eine gewisse Eigenständigkeit innerhalb des Reichsverbandes. Mit Friedrich II, dem Streitbaren, starben sie 1246 aus.

Ballei
Provinz der geistlichen Ritterorden, die mehrere Komtureien oder Kommenden umfasst. Die Verwaltung einer Ballei leitete der Landkomtur. Im Deutschen Orden gab es 12 Balleien.

Baron
Urspr. Adelstitel, seit dem 16. Jh. in Österreich und Deutschland nur mehr Anrede für den Freiherrn (Baronin für die Freifrau, Baronesse für das Freifräulein oder Freiin), in Großbritannien und Frankreich aber weiterhin gebräuchlich.

Baronie
Grundbesitz eines Freiherrn (Barons)

Bauernbefreiung
Gesetzliche Beendigung der Grundherrschaft des Adels. Sie erfolgte in Österreich endgültig 1848, nachdem bereits Maria Theresia und Josef II für die Bauern bedeutende Erleichterungen durchgesetzt hatten.

Bauernlegen
Darunter versteht man Bestrebungen des Gutsherrn, das an Bauern verpachtete Land zurückzufordern, wodurch die freien Bauern zu Knechten und Taglöhnern wurden. Dies geschah oft unter Druck. Das Bauernlegen wurde in Österreich 1775 verboten.

Belehnung
Feierliche Übertragung eines Lehens durch den Lehensherrn auf den Lehensmann (Vasallen). Sie bestand aus der eigentlichen Belehnung, die mit der Vergabe bestimmter Symbole wie Fahne und Schwert verbunden war und der Huldigung, wobei der Vasall durch Lehenseid seinem Lehensherrn die Lehenstreue versicherte.

Besthaupt
Das beste bewegliche Gut (Vieh), das Hoferben dem Grundherrn beim Antritt des Erbes überlassen mußten

Blutgerichtsbarkeit (Blutbann)
Wer sie innehatte, durfte auch über schwere Verbrechen richten und bei Leib und Leben bestrafen, also auch die Todesstrafe verhängen – zum Unterschied zur Niederen Gerichtsbarkeit

Braganca
Adelsgeschlecht, aus dem die Könige von Portugal von 1640 bis 1853 und die Kaiser Peter I und II von Brasilien (1822 – 1889) stammen. In Portugal war Johann IV (1640-1656) der erste König aus dem Hause Braganca und Maria II da Gloria die letzte Herrscherin. Bis zum Ende der portugiesischen Monarchie (1910) herrschte dann das Haus Braganca-Coburg, das durch Ferdinand von Sachsen-Coburg-Gotha, dem Gemahl Marias II, begründet wurde. Eine prinzliche Linie besteht noch heute.

Braugerechtsame
Adeliges Vorrecht, Bier zu brauen und in der eigenen Taverne auszuschenken

Briefadel
Im Spätmittelalter durch kaiserliche Adelsdiplome, auf Grund besonderer Verdienste, erhobener Stand. Im 17. und 18. Jh. konnten diese Adelsbriefe auch erkauft werden

Burggraf
Burgverwalter. Er war auch mit der Verteidigung der Burg betraut.

Comes
Lateinische Bezeichnung für Graf

Damenstift
Institution für die standesgemäße Versorgung unverheirateter oder verwitweter, weiblicher adeliger Personen

Dienstadel - siehe Ministeriale
In Österreich wurden auch die in der josephinischen Reform entstandenen Adelsgrade des einfachen Adels, der Ritter und der Freiherren als Dienstadel bezeichnet

Dinghof
Grundherrliche Eigenwirtschaft des Mittelalters , die Gutswirtschaft auf dem herrschaftlichen Eigenland. Im Zentrum stand der Herrenhof (villa oder curtis). Die Bewirtschaftung erfolgte von zu Arbeitsleistungen und Abgaben verpflichteten Bauern. Die Wirtschaftsführung erfolgte durch den Grundherrn selbst oder einen Beamten (Meier).

Doge
Herzog, das auf Lebenszeit gewählte Staatsoberhaupt im Fürstenrang der Republiken Venedig (697 – 1797) und Genua (1339 – 1797)

Donaten
Mitglieder des Malteserritter-Ordens

Duc
Herzog – höchster Adelstitel nach dem Prinzen in Frankreich und Italien

Duke
Herzog – seit 1337 höchster englischer Adelstitel. Der älteste Sohn eines Duke übernimmt die zweithöchste englische Adelsbezeichnung eines Marquess und erbt beim Tod seines Vaters den Titel Duke .

Durchlaucht
Anrede für fürstliche Personen

Dynast
Im Hl. Römischen Reich Bezeichnung für einen reichsunmittelbaren, aber keine Landeshoheit ausübenden Fürsten

Dynastie
Herrscherhaus – Eine Familie, die durch das Gesetz der Erbfolge in mehreren Generationen den Herrscher eines Landes stellt

Earl
Englischer Adelstitel, entspricht etwa dem Grafen

Ebenbürtigkeit
Die auf der Gleichheit des Geburtsstandes beruhende rechtliche Gleichheit, war bis 1919 im Erbrecht des Hochadels auf Grund von Familienverträgen gültig. Bei Heiraten wurde auf Ebenbürtigkeit großen Wert gelegt.

Edelfreie
Hochfreie. Eine durch edle Abkunft ausgezeichnete Bevölkerungsschicht. Im 12. Jh. entwickelten sich daraus die freien Herren. Aus ihnen gingen auch die Fürsten, Herzöge und Könige hervor. Sie bildeten auf Grund des Großgrundbesitzes und der Ämter unter den Ritterbürtigen eine Oberschicht im Gegensatz zum unfreien Dienstadel (Ministeriale).

Edelknabe siehe Knappe

Ehrenritter
Malteserritter ohne Gelübde, aber Vollmitglied (seit 1961)

Eigenkirchen
Kirchen auf einer Grundherrschaft. Der Geistliche war Angestellter des Grundherrn.

Eigenleute
Unfreie Zinsbauern, Leibeigene. Wenn sie zum Waffendienst verwendet wurden, wurden sie milites (miles) genannt.

Erbgraf
Titel des ältesten Sohnes eines Fürsten, dessen Titel sich nur in der Primogenitur vererbte.

Erbländischer Grafenstand
Grafen, die vom Landesfürsten in den Grafenstand erhoben wurden. Sie rangierten hinter den Reichsgrafen.

Erbleihe
Die Landleihe an Hörige oder Freie, die mit Zins oder auch mit Diensten verknüpft war.

Erbprinz
Der Nachfolger eines Herzogs oder Fürsten

Erlaucht
Titel des Chefs einer mediatisierten reichsgräfischen Familie

Erzämter
Bis 1806 die obersten Hofämter im hl. Römischen Reich. Sie waren mit der Kurfürstenwürde verbunden. Es gab: Erztruchseß, Erzkämmerer, Erzmarschall und Erzschenk. Seit dem 12. Jh. waren sie im Besitz bestimmter Geschlechter und wurden daher auch als Erbämter bezeichnet.

Erzherzog
Bis 1919 Titel der Prinzen des Hauses Österreich. Von Rudolf IV 1359 im „Privilegium majus“ beansprucht und 1453 von Kaiser Friedrich III anerkannt.

Facettengewölbe
Dekorative gotische Gewölbeform des Spätmittelalters, die durch Übereckstellung an den Graten entsteht. Die kleinen Flächen zwischen den Graten sind tief eingeschnitten und verputzt.

Famulus
Mittelalterliche Bezeichnung für Knappe

Fehde
Im Mittelalter anerkannte Selbsthilfemaßnahmen eines in seinen Rechten Verletzten gegen den Rechtsbrecher. Es mußten jedoch bestimmte vom Fehderecht verlangte Formen eingehalten werden (Ansage durch Fehdebrief drei Tage vor Beginn, Werfen des Fehdehandschuhs u.ä). Der Rechtscharakter der Fehde geriet jedoch besonders im Spätmittelalter in Verruf, als manche Ritter unter dem Deckmantel der Fehde Gewalttaten und Unrecht begangen (z.B. Raubritter gegen Kaufleute und Reisende). Die Fehde wurde daher bald durch die Kirche und den Staat bekämpft und 1495 durch den Ewigen Landfrieden im Heiligen Römischen Reich verboten.

Fideikommiss
Eine zur Erhaltung des Familienbesitzes geschaffene Vermögensform. Es handelt sich um unteilbares und unveräußerliches Familienvermögen, meist Immobilien. Es kann nur als Ganzes vererbt werden und ist dem Willen des Stifters gemäß einer bestimmten Erbfolge unterworfen. Der Inhaber kann nur über die Erträge verfügen. In Österreich wurde diese Einrichtung 1919 bzw. 1938 abgeschafft.

Filationsprobe
Nachweis der direkten ehelichen Abstammung

Forstbann
Einschränkung der Waldnutzung zugunsten einer Person (z.B. Landesfürst, Grundherr)

Freiherr
Urspr. edelfreier Adeliger, dessen persönliche Freiheit auf Großgrundbesitz und selbständig ausgeübten Herrschaftsrechten beruhte. Später: zum niederen Adel zählender Adelstitel zwischen dem einfachen Adeligen (von) und dem Grafen.

Freisasse
Freisassen waren Bauern, die persönlich frei waren, aber auf grundherrschaftlichem Boden lebten. In Tirol verstand man darunter eine nur dort vorkommende Adelsform des Mittelalters.

Frondienst
Arbeitsleistung, die der Untertan dem Inhaber der Herrschaft schuldete. Sie bestand teils aus Spanndiensten (mit dem Fuhrwerk), teils aus Handdiensten. Die Frondienste wurden im Zuge der Bauernbefreiung 1848 abgeschafft.

Fürst
Ursprünglich bei den Germanen ein vom Volk gewählter Richter und Heerführer (furisto = der Vorderste). Im Mittelalter waren die Fürsten königliche Amtsträger, die die Herrschaft über ein größeres Territorium vom König verliehen erhalten hatten. Es gab weltliche und geistliche Reichsfürsten. Zu letzteren zählten jene Erzbischöfe und Bischöfe, die auch über ein weltliches Territorium verfügten und daher auch die Funktion eines Landesherrn ausübten. Im späten Mittelalter wurden die weltlichen Reichsfürsten erblich. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches erhielten die größeren Fürsten die volle Souveränität, während die Fürstentümer der kleineren mediatisiert und Teil eines neuen Staaten wurden. Der Titel blieb ihnen jedoch erhalten. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges verschwanden fast alle Fürstentümer von der Landkarte. Heute gibt es nur mehr das Fürstentum Liechtenstein, das 1866 aus dem Deutschen Reich ausgeschieden ist. Als Fürstenstand bezeichnet man die höchste Ebene der Adelshierarchie. Neben den Fürsten zählt man auch Kaiser, Könige, Herzöge sowie Mark- und Reichsgrafen dazu. Im Englischen und Französischen wird ein Fürst als prince bezeichnet. Im deutschen Sprachraum gilt die Bezeichnung Fürst meist nur für den Chef des Hauses, während alle anderen Mitglieder den Titel Prinz oder Prinzessin tragen. Die korrekte Ansprache an einen Fürsten lautet "Durchlaucht".

Fürstbischof
In Österreich bis 1918 Titel der 12 Bischöfe, die Sitz und Stimme im Herrenhaus hatten

Gambeson
ein dickes gestepptes Gewand oder ein Wams aus Filz. Das Gambeson wurde von den Rittern unter dem Kettenpanzer als zusätzlicher Schutz getragen, um vor Quetschungen zu schützen. Fußkämpfer trugen das Gambeson häufig anstatt einer Rüstung.

Geburtsadel
Der Geburtsadel wurde im Gegensatz zum Amtsadel (z.B. Fürstbischöfe) durch Geburt erworben.

Gefolgschaft
Kriegerische Begleitung eines Herrschers, diesem durch ein Gelübde zur Treue verpflichtet

Gefürstet
Prädikat von Grafen mit fürstlichen Ehrenrechten. Der Ausdruck wurde auch für deren Territorium verwendet (z.B. gefürstete Grafschaft Tirol).

Genealogie
Lehre vom Ursprung, der Reihenfolge und der Verwandtschaft von Familien und Geschlechtern.

Gerichtshoheit
Befugnis innerhalb eines bestimmten Bezirkes oder Personenkreises zu richten

Gespan
Von slawisch „zupan“ – urspr. Stammesführer dann ungarischer Graf, der als Stellvertreter des Königs ein Komitat leitete (Gespannschaft = Grafschaft).

Graf
Der Begriff leitet sich vom mittellateinischen "graffio" ab, was soviel wie "wer eine Versammlung leitet" bedeutet. In der Merowingerzeit Stellvertreter des Königs in einer bestimmten Verwaltungseinheit (Grafschaft) mit richterlicher, steuerlicher und militärischer Vollzugsgewalt. Seit der Karolingerzeit erblicher Adelstitel.

Großfürst
In Russland ursprünglich der Titel des Herrschers im Kiewer Reich. Vom 12. bis zum 14. Jh. gab es mehrere Großfürstentümer bis zur ausschließlichen Übernahme des Titels durch den Herrscher des Moskauer Staates. Seit 1797 Titel der russischen kaiserlichen Prinzen. In Litauen war Großfürst der Titel des Herrschers nach der Personalunion mit Polen und wurde daher meist vom polnischen König geführt

Großherzog
Der Großherzog ist ein relativ junger Adelsrang. Er ist zwischen dem Herzog und dem König angesiedelt. Der Titel wurde erst 1569 geschaffen, als Papst Pius V Cosimo I von Medici zum Großherzog der Toskana erhob. Seit 1699 durften Großherzoge das Prädikat "Königliche Hoheit" führen. In Österreich waren Großherzoge nicht üblich. Allerdings führte Herzog Franz Stephan von Lothringen (und seine Nachkommen) diesen Titel, da er das Großherzogtum Toskana als Entschädigung für den Verlust Lothringens im Polnischen Erbfolgekrieg erhalten hatte. Unter Napoleon und dann beim Wiener Kongreß von 1815 kam es vor allem in Deutschland zu einer Inflation der Großherzogtümer (u. a. Würzburg, Hessen, Baden, Frankfurt, Mecklenburg, Oldenburg). Seit 1918 gibt es nur mehr ein einziges Großherzogtum - Luxemburg.

Grundherr
Inhaber einer Grundherrschaft, dem die Abgaben der Grundholden zufielen. Dem Grundherrn standen gegenüber seinen Bauern auch öffentlich-rechtliche Befugnisse (z.B. Gerichtsbarkeit) zu.

Grundherrschaft
Mittelalterliche Form des Großgrundbesitzes, die oft einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Meist wurde nur ein kleiner Teil des Besitzes durch Fronhöfe selbst bewirtschaftet, während der größere Teil der Ländereien an abhängige Bauern (Grundholden) vergeben wurde, die dafür Abgaben in Naturalien (Grundzins) und Frondienste zu leisten hatten. Der ursprüngliche Sinn der Grundherrschaften war es, dem Adel ein weitgehend arbeitsfreies Einkommen zu sichern, damit er sich auf seine Hauptaufgaben, dem Kriegsdienst und dem Schutz seiner Untertanen widmen konnte. Der Grundherr hatte für seine Untertanen auch Justizrechte und übte für sie zumindest die niedere Gerichtsbarkeit aus. Außerdem übernahm er für den Staat verwaltungspolitische Aufgaben. In Österreich wurde die Grundherrschaft im Zuge der Bauernbefreiung 1848 abgeschafft.

Grundholde - siehe Hintersassen

Gült
Jährlicher Gesamtertrag einer Herrschaft

Habsburger
Österreichisches Herrschergeschlecht von 1278 bis 1918. Erstmals erwähnt werden die Habsburger zu Beginn des 11. Jh. in der Schweiz, sie dürften jedoch aus dem Elsaß stammen. 1273 wurde Rudolf I zum deutschen König gewählt. Durch seinen Sieg über König Ottokar II von Böhmen kam er 1273 in den Besitz der Herzogtümer Österreich und Steiermark. Letzter Kaiser von Österreich war Karl I, der 1918 auf den Thron verzichten musste. Seine Nachkommen leben heute in Österreich sowie in anderen Staaten der Welt.

Hauskloster
Kloster, das von einer Adelsfamilie abhängig ist

Hausmeier (Maior Domus)
Bei den Franken Anführer der königlichen Gefolgschaft und daher neben dem König der mächtigste Mann. Dem Hausmeier Pippin gelang es die Merowinger zu verdrängen und selbst König zu werden.

Heimfall
Einziehung eines Lehens durch den Lehensherrn, wenn sich der Lehensträger gegen ihn vergangen hat oder beim Aussterben der Familie des Lehensträgers

Heraldik
Wappenkunde, Wappenwesen

Herr
Urspr. Inhaber von Rechten über Personen, später allgemeiner Adelstitel

Herrenhaus
Von 1861 bis 1918 die erste Kammer des österreichischen Reichsrates. Es setzte sich zusammen aus: a) zur Mitgliedschaft berufenen Erzherzögen, b) Erzbischöfe und Bischöfe mit fürstlichem Rang, c) Chefs inländischer Adelsfamilien, denen der Kaiser die „erbliche Reichsratswürde“ zuerkannt hatte, d) Österr. Staatsbürger, die vom Kaiser auf Lebenszeit berufen wurden

Herrschaft
Inbegriff der Rechte eines Herrn über seine Güter und Untertanen

Herzog
Der Herzog war bei den Germanen ein nur für die Dauer eines Krieges gewählter Heerführer (Herzog = der mit dem Heer auszog). In der Karolingerzeit entwickelte sich das Stammesherzogtum – der Herzog war Oberhaupt eines Stammes. Unter Heinrich I wurden die Herzöge durch Lehenshuldigung an das Reich gebunden. Seit Ende des 12. Jh. entwickelte sich aus dem Stammesherzogtum einerseits das Titular-Herzogtum (nur Titel) und anderseits das Herzogtum als Territorialherrschaft. Herzog ist die höchste Adelsstufe. In England wird er Duke in Frankreich Duc genannt. Das einem Herzog zustehende Prädikat lautete „Hoheit“.

Hintersassen
(Grundholde), im Mittelalter unfreie, von der Grundherrschaft abhängige Kleinbauern. Sie waren beschränkt rechtsfähig und unterlagen der Abgaben-, Dienst- und Robotpflicht.

Hochmeister
Oberster Leiter des Deutschen Ordens

Hofkanzlei
Die 1620 gegründete zentrale Behörde der österreichischen Länder, für Innere und Auswärtige Angelegenheiten sowie die Justizverwaltung. 1746 wurde die Hofkanzlei in die Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei umgewandelt.

Hofkriegsrat
Höchste militärische Verwaltungs- und Führungsbehörde in Österreich. Sie wurde 1556 von Kaiser Ferdinand I eingesetzt und 1848 in das Kriegsministerium umgewandelt.

Hofmark
bayerische Rechtsform einer dörflichen Siedlung mit besonderen Rechten (z.B. niedere Gerichtsbarkeit) im Besitz adeliger Hofmarksherren. Hofmarken kommen vor allem in jenen österreichischen Landesteilen vor, die einst unter bayerischer Verwaltung standen (z.B. Innviertel).

Hohenzollern
Deutsches Fürstengeschlecht. Ahnherr war Graf Huntfried von Rätien im 9. Jh. Später herrschten sie u. a. in Brandenburg und Preußen. Zuletzt stellten sie seit 1871 die deutschen Kaiser bis Wilhelm II 1918 auf die deutsche Kaiser- und die preußische Königskrone verzichten mußte.

Holde - siehe Hintersassen

Hörige
Halbfreie, bäuerliche, abgaben- und gehorsampflichtige Untertanen. Sie galten als Zubehör des Bauerngutes, auf dem sie saßen und mussten von ihrem Besitz bestimmte wiederkehrende Leistungen sowie Abgaben bei Erbfall und Heirat entrichten. Eine noch stärkere Abhängigkeit war die Leibeigenschaft oder Erbuntertänigkeit. Auch die Hörigkeit wurde mit der Bauernbefreiung von 1848 beseitigt.

Huldigung
Im Lehensrecht das Treuegelöbnis gegenüber einem neuen Herrscher. Später wurde die Huldigung durch den Eid auf den Monarchen oder die Verfassung abgelöst.

Indigenat (Heimatrecht)
Feierlicher Akt, mit dem landesfremde Adelige auf Vorschlag des Königs den einheimischen Adeligen zugeordnet wurden.

Infant
Titel der königlichen Prinzen in Spanien und Portugal (Infantin für Prinzessin).

Inkolat (Indigenat)
Die durch Geburt oder durch formelle Aufnahme erworbene Zugehörigkeit zu den höheren Ständen eines Landes.

Investitur
Übertragung der weltlichen Besitzrechte und geistlichen Befugnisse an einen Bischof oder Abt

Kaiser
Urspr. Herrschertitel des römischen Reiches, das unter Karl dem Großen, der sich 800 vom Papst zum Kaiser krönen ließ, erneuert wurde. Nach dem Aussterben der Karolinger wurde es vom deutschen König Otto I 962 abermals erneuert. Bis zum Ende des Mittelalters wurde der jeweilige deutsche König vom Papst zum Kaiser gekrönt. Seit Maximilian I führten die Habsburger den Kaisertitel bis 1806 ohne Krönung durch den Papst. Franz I hatte die römische Krone niedergelegt und bereits 1804 die österreichischen Erbländer zum Kaisertum erhoben. Seine Nachfolger waren bis 1918 Kaiser von Österreich.

Kaiserkrone
In der Wiener Schatzkammer befindet sich sowohl die Krone der römischen Kaiser (Deutsche Kaiserkrone), die zum Teil aus dem 10. Jh. stammt als auch die Österreichische Kaiserkrone.

Kaiserliche Hoheit
Anrede für die österreichischen Erzherzöge sowie für den deutschen Kronprinzen

Kammeralherrschaft
Von der kaiserlichen Hofkammer verwaltete Herrschaft

Kauflehen
Das Lehen wurde käuflich erworben, d. h. der Lehensnehmer bezahlte dem Lehengeber eine Summe dafür. Es kam auch vor, dass der bisherige Lehensinhaber sein Lehen verkaufte und der Käufer dann die formelle Belehnung vom Lehensherrn erhielt.

Kavalierstour
Größere Reise nach Abschluss der Ausbildung eines adeligen Jugendlichen. Sie führte meist in verschiedene Länder, vor allem aber nach Italien oder an befreundete Fürstenhöfe.

Kämmerer
Urspr. der Aufseher über den königlichen Schatz. Daraus entwickelte sich eines der vier Hof- oder Erzämter. Später leitete der Kämmerer die Finanzen eines Fürstenhofes

Kleinadel
Unterste Schicht des Adels von lokaler Bedeutung

Knappe (Schildknappe, Edelknabe)
Als Knappe wurde im Mittelalter ein ritterbürtiger junger Mann ab dem 15. Lebensjahr bezeichnet. Er erhielt im persönlichen Dienst eines Ritters seine Ausbildung. Am Ende dieser Ausbildung wurde er durch den Ritterschlag zum Ritter erhoben.

Kommende
Niederlassung einer Verwaltungseinheit des Deutschen Ordens und des Johanniterordens. Sie unterstand einem Komtur. Mehrere Kommenden bildeten eine Ballei (Ordensprovinz).

Komtesse
die unverheiratete Tochter eines Grafen

Komtur
In den geistlichen Ritterorden der Inhaber eines Ordensamtes, meist der Vorsteher einer Kommende (oder Komturei) mit der Aufgabe, den Konvent zu leiten sowie den Besitz und die Einkünfte des Hauses zu verwalten.

König
Träger der höchsten monarchischen Würde nach dem Kaiser. Bei den Germanen wurden die Könige von den einzelnen Völkerschaften auf Lebenszeit gewählt. Während der Völkerwanderung entstand aus diesem Kleinkönigtum durch Zusammenschluß das Stammeskönigtum. Die Könige der Merowinger und Karolinger waren erbliche Herrscher. Aus diesem fränkischen Königtum ging sowohl das deutsche als auch das französische Königtum hervor. Rechtlich gesehen war auch das deutsche Königtum eine Wahlmonarchie. Der gewählte deutsche König hatte Anspruch auf das Kaisertum, doch wurden nicht alle deutschen Könige auch Kaiser. Das deutsche Königtum ging durch die wachsende Macht der Territorialstaaten in seinem Einfluß besonders seit 1648 ständig zurück, während diese zum Teil selbst zu Königreichen und im 19. Jh. zu konstitutionellen Monarchien wurden. In Europa sind heute noch Großbritannien, Belgien, Niederlande, Schweden, Norwegen, Dänemark und Spanien Königreiche.

Königliche Hoheit
Anrede für königliche Prinzen, Prinzessinnen und Großherzöge

Kronländer
Erbländer eines fürstlichen Hauses. Zu den österreichischen Kronländern gehörten von 1867 bis 1918 Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Küstenland, Tirol, Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina und Dalmatien. Sie waren im Reichsrat vertreten.

Kronprinz
In Monarchien wird der Thronerbe in direkter Abstammung als Kronprinz bezeichnet, wobei er in manchen Ländern einen eigenen Titel trägt: z.B. Zarewitsch in Russland oder Prince of Wales in Großbritannien

Krönung
Symbolische Herrschereinsetzung durch Salbung und Krönung mit der Krone des Landes

Kunkellehen
Ein Lehen, das beim Aussterben der Männer über die weibliche Linie vererbt werden konnte

Kurfürsten
Landesfürsten, die zur Wahl des deutschen Königs berechtigt waren. Ursprünglich waren dies alle Reichsfürsten. Mit der Goldenen Bulle von 1356 waren es nur mehr sieben: Trier, Köln, Böhmen, Pfalz, Sachsen, Brandenburg und Mainz. Später kam es zu Veränderungen. Durch den Rheinbund wurde das Kurkolleg 1806 obsolet.

Küriss
Reiterharnisch

Landeshoheit
Regierungsgewalt des Landesherrn über ein Territorium, die alle Herrschaftsrechte (Gerichtsbarkeit, Lehensrechte, Steuer- und Militärhoheit usw.) beinhaltete. Kaiser Friedrich II erkannte in den Reichsgesetzen von 1220 und 1231 die Landeshoheit der geistlichen und weltlichen Fürsten an. In der Folge bauten die Landesfürsten ihre Landeshoheit immer mehr aus, bis sie im Westfälischen Frieden 1648 fast völlig unabhängig von der kaiserlichen Gewalt wurden.

Landgraf
Seit dem 12. Jh. in Thüringen, im Elsaß und in einigen schwäbischen Landschaften Titel eines vom König belehnten, vom Herzog unabhängigen Amtsträgers. Der Landgraf stand an der Spitze einer Landgrafschaft, eines unmittelbar dem König unterstellten Verwaltungsgebietes. Nur in Thüringen stand der Landgraf als Vorsitzender im Landfriedesgericht über den Grafen und stieg in den Reichsfürstenstand auf. Der Titel des thüringischen Landgrafen wurde im 13. Jh. an Hessen vererbt und bestand in der Linie Hessen-Homburg bis 1866.

Landstände
Ständisch gegliederte Vertreterschaft eines Landes gegenüber dem Landesherrn. Sie gliederten sich in den Herren-, Prälaten- und Ritterstand sowie die Städte. In Tirol war der Herren- und Ritterstand vereinigt, dafür kam der Bauernstand hinzu.

Landtafel
Register für Grundstücke (ähnlich dem heutigen Grundbuch) für adeligen oder städtischen Besitz und für alle darauf bezüglichen Geschäfte. Sie wurde seit dem 13. Jh. vor allem in den böhmischen Kronländern und später in ganz Österreich geführt. In die Landtafel wurden auch Landtagsbeschlüsse und Gesetze eingetragen.

Landvogtei
Ein im H. Römischen Reich vom Ende des 13. Jh. bis 1806 unter unmittelbarer königlicher Herrschaft verbliebenes Reichgsgebiet. Seit dem 15. Jh. wird als Landvogtei auch ein Territorialgebiet bezeichnet, an dessen Spitze ein vom König oder Landesherrn eingesetzter Landvogt stand. U.a. fassten auch die Habsburger in der Schweiz ihre Domänen in Landvogteien zusammen.

Latifundien
Großgrundbesitz einer Privatperson

Legitimisten
Vertreter des monarchistischen Legalitätsprinzips. In Österreich vertreten sie die Wiedereinsetzung der Habsburger.

Lehen
Ein vom Lehnsherrn dem Vasallen (Lehnsmann) übertragenes Gut (z.B. Grundbesitz, Burgen, Rechte oder Einkünfte), wobei der Lehnsmann zwar das Nutzungsrecht nicht aber das Eigentumsrecht erhielt. Als Gegenleistung schuldete er dem Lehnsherrn Dienste und Treue, d.h. er war zum Kriegsdienst verpflichtet. Lehen waren ursprünglich personenbezogen, wurden jedoch bald erblich. Mit dem Fortschritt der Kriegstechnik, d.h. dem Aufkommen von Söldnerheeren verlor das Lehnswesen an Bedeutung, blieb jedoch formal bis 1806 erhalten. In Österreich hob Staatskanzler Wenzel Fürst von Kaunitz im Auftrag von Kaiserin Maria Theresia alle Lehensrechte auf und setzte an ihre Stelle den zentralisierten Staat.

Leibeigenschaft
Persönliche Abhängigkeit eines Menschen von einem Herrn, verbunden mit Abgaben und Dienstpflichten. Dies ging soweit, daß der Leibeigene sogar seinen Herrn um Erlaubnis fragen mußte, wenn er heiraten wollte. Er konnte auch verkauft werden. Die Leibeigenschaft war besonders ausgeprägt im mittelalterlichen Deutschland aber auch im bis in das 20. Jh. hinein im zaristischen Rußland. Im Kaiserreich Österreich wurde sie 1848 mit der Bauernbefreiung offiziell beseitigt. Sie war aber zuvor auf dem Gebiet des heutigen Österreichs nicht üblich, sehr wohl aber in Böhmen, Mähren und Ungarn.

Leibgeding
Auf Lebenszeit zur Nutznießung überlassenes Gut – kein Lehen.

Leibjäger
(Kammerjäger) – Jäger auf einem Kammergut. Er stand im persönlichen Dienst eines Fürsten

Luß
Ein Grundstreifen, der bei der Besiedlung durch Los zugeteilt wurde.

Magnaten
In Ungarn und in Polen wurden die Angehörigen des Hochadels als Magnaten bezeichnet. In Ungarn bildeten sie gemeinsam mit bestimmten kirchlichen und weltlichen Würdenträgern die Magnatentafel (Oberhaus), die 1918 aufgelöst wurde.

Maior Domus
siehe Hausmeier

Majestät
Im Mittelalter Titel des deutschen Kaisers. Nach 1648 Anrede für Kaiser und Könige bzw. für deren Gemahlinnen.

Majestätsbeleidigung
Bestimmte, im Strafgesetzbuch vorgesehene Fälle der Beleidigung des Herrschers. Sie wurde mit schweren Strafen geahndet.

Majorat
Ältestenrecht - Vorrecht des ältesten Sohnes auf das Erbe, beim Seniorat ist der Älteste der ganzen Familie erbfolgeberechtigt. Gegensatz: Minorat oder Jüngstenrecht

Mannlehen
Nur in männlicher Linie vererbbares Lehen

Markgrafschaft
Als Mark wurden im frühen Mittelalter die Grenzgebiete zwischen den deutschen Stammherzogtümern und den angrenzenden Gebieten fremder Völker (Slawen, Awaren) bezeichnet. Sie standen unter direkter königlicher Verwaltung und wurden zur militärischen Sicherung der Reichsgrenzen geschaffen. Die Markgrafen waren in erster Linie Befehlshaber der militärischen Aufgebote zur Grenzverteidigung, oberste Richter und Verwaltungsbeamte. Für die ottonische Zeit sind die Nordmark (später Altmark), die Mark Brandenburg und die Ostmark von besonderer Bedeutung. Im 12. Und 13. Jh. entwickelten sich die Markgrafen zu bedeutenden Feudalherren, die wegen ihrer großen, geschlossenen Herrschaftskomplexe immer mehr Unabhängigkeit vom König erlangten und dann zusammen mit den Herzögen der großen Stammesterritorien im Altreich den Fürstenstand bildeten. Auf österreichischem Gebiet zählten Krain, Steiermark, Mähren und die Ostmark zu den Markgrafschaften.

Marquess (Marquis)
Ursprünglich englischer Graf oder Herzog im Grenzmarkdistrikt. Seit 1385 zweithöchster Rang im englischen Adel

Marquis
Markgraf – französischer Adelstitel im Rang zwischen Graf und Herzog

Marschall
Hoher Beamter an Königs- oder Fürstenhöfen. Ursprünglich war er Aufseher über die Pferde und den Stall. Er war auch für die Quartierbeschaffung des Hofstaates zuständig. Seit der Zeit Ottos I ist der Marschall Inhaber eines der Erzämter, so war der Kurfürst von Sachsen Reichserzmarschall. Im späten Mittelalter wurden die ursprünglich von einer Person ausgeübten Funktionen auf mehrere Beamte verteilt. So übte der Hofmarschall die Aufsicht über die Haushaltung des Hofes und das Personal aus. Mit Feldmarschall bezeichnete man seit dem Dreißigjährigen Krieg den Befehlshaber eines Heeres.

Mediatisierung
Durch die Gründung des Rheinbundes verloren viele weltliche und alle geistlichen Landesfürsten ihre Reichsunmittelbarkeit, da ihre Territorien anderen eingegliedert wurden. Sie wurden bis 1815 mit politischen Vorrechten entschädigt, die 1918 wieder aufgehoben wurden. In Österreich beschränkten sich diese Vorrechte aber nur auf eine bestimmte Titulatur (siehe Erlaucht).

Meier
Herrschaftlicher Verwalter, meist stellvertreter des Grundherrn

Miles
Mittelalterliche Bezeichnung für Ritter

Ministeriale
Im frühen Mittelalter zu Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst herangezogene Unfreie in gehobener Stellung, die meist mit Dienstgütern entlohnt wurden. Mit dem 11. Jh. begann ihr Aufstieg, ihre Dienstgüter nahmen allmählich die Form von Lehen an, bis im 13. Jh. allmählich auch die Reste der Unfreiheit beseitigt waren. Die Ministerialen bildeten nun den niederen Adel. Besonders während der Stauferzeit erlangten sie große Bedeutung. Manchmal stiegen sie sogar in den Hohen Adel auf.

Munt
Schutzherrschaft eines Hausherrn über seine Familie sowie des Lehens- und Grundherrn über seine Vasallen und Grundholden.

Mutung
Eine Gebühr, die aus dem Wert eines Lehens berechnet wurde und bei der Lehensverleihung fällig war. Starb der Lehensmann (Mannfall), konnte sein ältester Sohn das Lehen nur übernehmen, wenn die Mutung neu errichtet wurde. Starb der König oder dankte er ab (Herrenfall), war die Mutung ebenfalls fällig. Die Mutung war im Spätmittelalter allgemein üblich, hat sich aber bei den bayrischen Königslehen bis zum Ende des 19. Jh. erhalten.

Niederer Adel
Untere Schicht des Adels, dessen angehörige nur den Rittertitel erwerben konnte

Obergespan
Vom ungar. König ernannter Leiter einer größeren Gespanschaft (Komitat) und zugleich deren oberster Richter

Pair
Seit dem 13. Jh. Titel politisch privilegierter Hochadeliger in Frankreich. Die Pairs wurden vom König ernannt und waren ursprünglich Beisitzer im Lehnsgericht der französischen Könige. Von 1814 bis 1848 waren sie Mitglieder der 1. Kammer (Pairskammer).

Palatin
In Ungarn urspr. der dem deutschen Pfalzgrafen entsprechende Vertreter des Königs in der Rechtsprechung, aber auch in der Verwaltung und im Militärbereich. Von 1350 bis 1848 war er der vom König vorgeschlagene und vom Reichstag gewählte königliche Stellvertreter. Er war aber auch zugleich Mittler zwischen dem König und den Ständen.

Patrimonialgerichtsbarkeit
Gutsherrliche Privatgerichtsbarkeit, wurde 1848 in Österreich abgeschafft

Patronat
Recht eines Grundherrn zur Besetzung der Geistlichen in den zur Grundherrschaft gehörenden Kirchen verbunden mit der Verpflichtung, für die Erhaltung der Kirchen Sorge zu tragen.

Peer
Englischer Hochadeliger (Baron, Viscount, Earl, Marquis, Duke) mit Sitz im Oberhaus und dem Titel Lord. Sie waren auch Inhaber einer Peerage (Peerschaft).

Perfektion
Königlicher Erlaß, mit dem die Adelsrechte des letzten männlichen Nachkommens einer Familie auf dessen Tochter oder Schwester übertragen wurden (Kunkellehen). Damit wurde eine neue Familie begründet. Die bekannteste Perfektion war die „Pragmatische Sanktion“, mit der Maria Theresia und ihren Nachkommen die Nachfolge in allen habsburgischen Ländern gesichert wurde.

Persönlicher Adel
Im Gegensatz zum erblichen Adel erlosch der persönliche Adel mit der geadelten Person. Er war oft an bestimmte Ämter und Auszeichnungen gebunden.

Pfalzgraf
Der Begriff des Pfalzgrafen entstand im frühen Mittelalter. Zur Zeit der Merowinger und Karolinger leiteten sie die Verwaltung und die Hofgerichte der einzelnen Pfalzen. Als Vertreter des Königs waren sie mit gewissen Sonderrechten ausgestattet. Im Hochmittelalter waren die Pfalzgrafen auch für heraldische Fragen zuständig. Seit dem 9. Jh. wurden sie als Gegengewicht gegen die Stammesherzöge auch mit Territorien ausgestattet. Später wurde der Titel erblich. Bis zum 13. Jh. verschwanden die Pfalzgrafen bis auf den Pfalzgrafen bei Rhein, der bei Thronerledigung Reichsvikar wurde. Im 14. Jh. wurde er auf Grund seiner territorialen Macht einer der sieben Kurfürsten.

Pfandherrschaft
Eine dem Landesherrn gehörige, von diesem aber an einen Geldgeber verpfändete Burg oder Herrschaft

Piasten
Ältestes polnisches Herrscherhaus, nach dem Bauern Piast benannt, der angeblich im 9. Jh. lebte, 1370 mit Kasimir III in Polen ausgestorben. Eine Nebenlinie existierte in Schlesien bis 1675.

Primogenitur
Das Vorrecht des Erstgeborenen, dass bei Eintritt der Thron- oder Erbfolge der Älteste aus der ältesten Linie in der ungeteilten Herrschaft folgt. Als Primogenitur wird auch die Stammlinie einer Familie bezeichnet.

Prince of Wales
Titel des englischen Kronprinzen

Prinz
Nichtregierendes Mitglied eines Fürstenhauses.

Prinzgemahl
Gatte einer regierenden Fürstin

Prinzregent
Vertreter eines Monarchen z. B. bei dessen Unmündigkeit. Er nimmt dessen Regierungsgeschäfte wahr.

Professritter
Mitglied des Malteser-Ritterordens, der die religiösen Gelübde abgelegt hat.

Raubritter
Ritter, die Reisende und Kaufleute überfallen und erst gegen Bezahlung eines Lösegeldes wieder frei lassen. Meist wird diese Bezeichnung jedoch fälschlicherweise für einen fehdelustigen Adeligen verwendet, der die Güter seines Feindes verheert. Die Bezeichnung "Raubritter" wird erst seit etwa 1800 verwendet.

Regal
Königliches Vorrecht oder Monopol

Reichsacht
Eine durch den Kaiser verhängte Strafe, die, falls nicht innerhalb eines Jahres die Unterwerfung erfolgte, zur Rechtlosigkeit der geächteten Person führte. Diese konnte dann straflos von jedermann getötet werden. Seine Besitzungen wurden vom Reich eingezogen. Wer einen Geächteten aufnahm, verfiel selbst der Reichsacht.

Reichsadel
Vom Kaiser verliehener und daher reichsunmittelbarer Adel. Die Habsburger waren z. B. ursprünglich Reichsgrafen. Mit der Auflösung des Deutschen Reiches verlor der Reichsadel in Österreich 1806 alle Vorrechte.

Reichsgut
Ursprünglich ein Krongut, das vom Hausgut der Fürsten unabhängig war. Später wurde es jedoch vielfach von den Dynasten einbehalten.

Reichsinsignien
Die Symbole des Reiches: Krone und Zepter.

Reichsritter
Sie sind aus den Ministerialen, also aus den unfreien Eigenleuten entstanden. Sie verschmolzen im 14. Jh. mit den edelfreien Familien. Die reichsfreien Adeligen schlossen sich im 15. Jahrhundert zu Ritterbünden zusammen. Am Reichstag von 1495 wurden die Reichsritter als reichsunmittelbar anerkannt. Sie blieben aber von den Reichstagen ausgeschlossen. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts führen die Reichsritter den Titel Reichsfreiherr.

Reichsunmittelbar
Nur dem Kaiser, König oder dem Reich direkt unterstellt.

Residenz
Wohn- und Amtssitz von Landesherren oder hohen Kirchenfürsten.

Riegelmauer
Quermauer im Zwinger, die der eingedrungene Gegner übersteigen oder zerstören mußte. Diese Mauern waren so angebracht, daß sie von den Verteidigern gut unter Feuer genommen werden konnten.

Ritter
Bis in das 11. Jh. hinein Bezeichnung für den berittenen und vollgerüsteten Adeligen. Ab dem 12. Jh. werden auch die in gleicher Weise Kriegsdienst leistenden unfreien Ministerialen als Ritter bezeichnet. Seit dem Spätmittelalter verstand man unter Ritter die Angehörigen des Niederen Adels, die einen erblichen Stand bildeten. In Österreich wurde bis 1918 die unter dem Freiherrn stehende Stufe des Niederen Adels mit Ritter bezeichnet.

Rittergut
Landwirtschaftlicher Großbetrieb im deutschen Osten. Es wurde ursprünglich gegen Übernahme von Wehrdiensten zu Lehen gegeben und war mit Sonderrechten ausgestattet z.B. Patronats-, Jagd- und Steuerrecht.

Ritterorden
Während der Kreuzzüge entstandene Sonderform der geistlichen Orden, dessen Mitglieder neben den drei Mönchsgelübden den Kampf gegen die Ungläubigen gelobten. Am bekanntesten sind die Johanniter, die Templer und der Deutsche Orden.

Ritterschlag
Ritual bei dem der angehende Ritter nach Beendigung seiner Knappenzeit in die Gemeinschaft der Waffenfähigen aufgenommen wurde. Später wurde die eigentliche Verleihung des Rittertitels auch als Ritterschlag bezeichnet.

Robot
Arbeitsdienst der Bauern für die Herrschaft. Seit dem 16. Jahrhundert war sie in Niederösterreich auf 12 Tage im Jahr beschränkt.

Schenk (Mundschenk)
Beamter an Königs- und Fürstenhöfen des Mittelalters. Er war für die Versorgung des Hofes mit Getränken zuständig und Aufseher über die Weinberge und Kellereien.

Sedelhöfe
kleinere adelige Freihöfe ohne Wehreinrichtungen

Sekundogenitur
Von einem zweitgeborenen Sohn begründete Nebenlinie eines Fürstenhauses, deren Erbfolge- und Besitzrecht, falls nicht strenge Primogenitur besteht, durch Hausgesetz geregelt ist.

Seneschall - siehe Truchseß

Soldritter
Ritter, der als Söldner in der Fremde kämpft.

Stadtadel
In der Stadt ansässiger Adel, vor allem in Italien aber auch in den Reichsstädten.

Stefanskrone
Ungarische Königskrone

Steinbüchse
Bezeichnung für Steinkugeln verschießendes Geschütz des 15. und 16. Jh. unabhängig von der jeweiligen Größe.

Strauchritter - siehe Raubritter

Tatz
Getränkesteuer, die die Herrschaften ca. 1660 dem Landesfürsten in Niederösterreich abkauften und in der Folge für sich behalten durften.

Truchseß
Beamter an Königs- oder Fürstenhöfen des Mittelalters, auch Seneschall genannt. Er war Verwalter des Hofes und Aufseher über die Küche und die Tafel des Herrschers. Der Truchseß gehörte zu den vier Erzämtern, später entwickelte er sich zu einem erblichen Titel ohne Funktion.

Tudor
Englisches Königshaus 1485 – 1603. Heinrich VII war der erste Tudor auf dem englischen Thron, Elisabeth I die letzte.

Twing und Bann
Gerichtliche Straf- und Bußgewalt innerhalb einer Grundherrschaft.

Twingherr - siehe Grundherr

Unfreier
Zu einer Grundherrschaft gehörender (Höriger) bzw. an einen Grundherrn persönlich gebundener (leibeigener) Bauer, Knecht oder Dorfbewohner.

Uradel
Dazu gehören jene Familien, die bereits im Mittelalter ohne Adelsbrief als Adel fassbar sind.

Urbar
Im Mittelalter Verzeichnis von Einkünften aus Großgrundbesitz. Auch die Einkünfte und das Grundstück selbst wurden als Urbar bezeichnet. Hier wurden alle Abgaben verzeichnet, die von den Untertanen der Herrschaft zu leisten waren. Urbare sind wichtige Quellen zur Mittelalterforschung.

Urfehde
Im Mittelalter Eid zur Beilegung einer Fehde, durch den beide Parteien versicherten, künftig Frieden zu halten. Später wurde als Urfehde bezeichnet, wenn ein freigesprochener Angeklagter schwören musste, keine Rache an Kläger oder Richter zu üben.

Vasall
Lehensmann, Inhaber eines Lehens

Verpfändung
Pfandweise Übertragung eines Gutes oder Rechtes (häufig Grundherrschaften oder Burgen) zwecks kurzfristiger Beschaffung von Geldmitteln durch den Landesherrn.

Vicomte
Französischer Adelstitel, zwischen Baron und Graf stehend.

Viscount
Englischer Adelstitel zwischen Baron und Earl, entspricht dem französischen Vicomte.

Vizedom
Stellvertreter des Landesfürsten, gleichzeitig Verwalter des landesfürstlichen Besitzes innerhalb eines anderen Machtbereiches

Vogt
a) Schutzherr über einen Personenkreis oder einen meist geistlichen Herrschaftsbezirk b) Beamteter Stellvertreter des Landesherrn innerhalb eines Verwaltungsbezirkes

Wappen
Schildförmig umrandete, farbige Abzeichen, die als Gemeinschafts-, Herrschafts- oder Familiensymbole dienen. Die Wappen entstanden in der ersten Hälfte des 12. Jh. aus der Schilddekoration der Ritter, die sie trotz geschlossenem Visier erkenntlich machten. Sie wurden bald erblich und wurden seit dem 13. Jh. auch von nichtritterlichen Kreisen übernommen. Auch Körperschaften, wie Städte oder Klöster verwendeten bald eigene Wappen. Diese wurden ursprünglich selbst entworfen, seit dem 14. Jh. aber durch den König verliehen.

Wildbann
Jagdrecht, das die Jagd auf Hochwild (bes. Hirsche) einschließt. Es war häufig dem Landesfürsten vorbehalten.

Wittelsbacher
Deutsches Herrschergeschlecht, beginnend mit Markgraf Luitpold (gest. 907). Sie herrschten in Bayern, bis König Ludwig III 1918 abdanken mußte.

Wojewode (Woiwode)
a) in Polen bis anfangs des 14. Jh. Vertreter des Königs bzw. Herzogs in Militär- und Gerichtsangelegenheiten, seit 1139 in jedem der Teilfürstentümer (später Wojewodschaften). Vom 14. Jh. bis 1795 rangältester Beamter der Adelsselbstverwaltung einer Wojewodschaft b) in Russland im 10. – 15. Jh. Befehlshaber der fürstlichen Gefolgschaft oder des allgem. Aufgebots, im 16. und 17. Jh. militärischer und ziviler Leiter einer Provinz c) in der Moldau und Walachei im 15. u. 16. Jh. Titel der Wahlfürsten

Zar
Herrschertitel bei Russen, Bulgaren und einigen serbischen Fürsten (14. Jh.).

Zarewitsch
Titel des russischen Thronfolgers

Zehent
Naturalsteuer der Untertanen an den Grundherrn, die ursprünglich den 10. Teil der Erträge ausmachte, später jedoch auf einen niedrigeren Prozentsatz sank.

Zepter
Herrscherstab – Symbol für Herrschergewalt und –würde. Das Zepter war Teil der Krönungsinsignien, die dem neuen Herrscher bei der Krönung überreicht wurden.

Zinspalais
Darunter versteht man jene Palais, bei denen nur die Beletage vom Bauherrn und seiner Familie bewohnt wird, die übrigen Räume bzw. Stockwerke aber vermietet werden. Zinspalais wurden vorwiegend im 19. Jahrhundert von der sog. Zweiten Gesellschaft gebaut.